bAV-CheckUp – ein Service für Steuerberater und Arbeitgeber

Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und die laufende Rechtsprechung sind ständig in Bewegung. Mit Hilfe unserer Fachanwälte können Sie eventuelle Risiken in Ihrer bAV bzw. der Ihrer Mandanten erkennen und minimieren. Den Statistiken der Versicherungswirtschaft zufolge sind bspw. die obligatorischen Arbeitgeberzuschüsse bei Sozialabgabenersparnis bei einer Vielzahl von Verträgen nicht oder nicht adäquat umgesetzt.

Ein anderer Schwerpunkt ist die Umsetzung des Nachweisgesetzes ab dem 01.08.2022. Wie Arbeitsrechtler anmerken, ist in vielen Unternehmen die Mehrzahl der seitdem abgeschlossenen Arbeitsverträge unnötig risikobehaftet.

Umgekehrt gilt natürlich auch: Der bAV-CheckUp liefert Hinweise, wie das Nutzenpotential der bAV ausgeschöpft werden kann.

Die Prüfung erfolgt auf Basis folgender Unterlagen:

  • Tarifvertrag (wenn zu beachten)
  • Entgeltumwandlungsvereinbarung
  • Zusagetexte (wenn vorhanden, exemplarisch für jeden gewählten Durchführungsweg)
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung/Gesamtzusage/Versorgungsordnung (wenn vorhanden)
  • beispielhafte Lohnabrechnung

Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch eine Stellungnahme zu den Abläufen rund um die bAV in Ihrem Unternehmen, insbesondere

  • Information (incl. Möglichkeit des Nachweises) der Arbeitnehmer über die Details der bAV
  • Art und Aufbewahrung der Dokumentation (wichtig: auch der Fälle, in denen keine bAV gewünscht ist)
  • Umgang mit Versorgungsverträgen bzw. -zusagen früherer Arbeitgeber
  • Datenfluss zwischen Unternehmen, Versicherern und Arbeitnehmern bei Abschluss und Änderungen von Vertragsdaten (insbesondere Möglichkeiten der Digitalisierung)

Schreiben Sie uns einfach eine kurze Email  oder buchen Sie einen Infotermin über unser Buchungstool. Wir lassen Ihnen die passenden Checklisten zukommen, unterstützen Sie beim Ausfüllen und stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.

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