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Die hier aufgeführten Hinweise und links beschränken sich auf die wesentlichsten rechtlichen Grundlagen der bAV. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können auch keine Beratung ersetzen, stellen aber eine nützliche Zusammenstellung der am häufigsten gesuchten Fundstellen dar.

Arbeitsrecht

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, kurz BetrAVG oder auch „Betriebsrentengesetz“ genannt, ist das für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland wichtigste Gesetz. Es regelt unter anderem den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, die gesetzliche Unverfallbarkeit dem Grunde und der Höhe nach, die Möglichkeiten zu Abfindung und Übertragung sowie die Anpassung von laufenden Leistungen. Zu den aktuellen wichtigen Verbesserungen gehören:

  • Erhöhung des Förderrahmens von 4% auf 8% der BBG RV West
  • Erweiterte Dotierung bei Ausscheiden (Vervielfältiger)
  • Nachdotierungsmöglichkeit für Jahre ohne Entgeltbezug
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss ab 2019/2022
  • Geringverdienerförderung
  • Freibetrag Grundsicherung
  • Riester bAV

Das Nachweisgesetz regelt, wie Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages zu informieren haben. Seit dem 01.08.2022 haben sich die Regelungen, die die bAV betreffen, deutlich verschärft. Gleichzeitig können seit diesem Zeitpunkt Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Exkurs: Im Internet wird teilweise die Ansicht vertreten, das Nachweisgesetz betreffe nicht die Informationspflichten des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung. Diese These stützt sich im Wesentlichen auf eine Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), nach dessen Auffassung die bAV kein Arbeitsentgelt darstellt, sondern dessen „Verwendung des Entgeltes von den Beschäftigten im nächsten Schritt“. Zu bedenken ist jedoch unter anderem, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales NICHT den Gesetzgeber repräsentiert, sondern bestenfalls die Regierung. Auf deren Ansicht kommt es aber nicht an, sondern auf die des Gesetzgebers, sprich des Parlaments. Dieses hat diesen Punkt jedoch nicht explizit erwähnt.
Führende Kommentatoren sind der Auffassung, dass daraus gerade nicht der Wille resultiert, die bAV seie vom Nachweisgesetz auszunehmen, da der Gesetzgeber das in diesem Fall auch formuliert hätte.
Darüber hinaus gibt es zu dieser Frage bereits vielfältige, teilweise letztinstanzliche Rechtsprechung. So ist laut Bundesarbeitsgericht die Entgeltumwandlung KEINE Lohnverwendung, sondern ein Teilverzicht auf ursprüngliches Arbeitsentgelt unter Begründung eines eigenständigen Entgeltteils zur Umwandlung (BAG vom 14.10.2021 – 8 AZR 96/20; BAG vom 26.09.1990 – 3 AZR 641/88). Dieser Richterspruch steht im Widerspruch zur Auffassung des BMAS. Daher ist eine Versorgungsordnung zwecks Kommunikation der Regelungen zur bAV nicht nur aus verschiedenen kaufmännischen Aspekten sehr geeignet, sondern auch aus rechtlicher Sicht wohl unverzichtbar.

Steuerrecht

Im Steuerrecht ist insbesondere das Einkommensteuergesetz für die bAV relevant. Hervorzuheben sind insbesondere der Paragraf  3.63, u.a. wegen seiner Bedeutung für die weit verbreitete Direktversicherung, der Paragraf 4d mit seinen Regelungen zur Unterstützungskasse und der §100 mit seinen Regelungen zur Geringverdienerförderung.

Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht stehen aus Sicht der bAV die Sozialversicherungsentgeltverordnung, die regelt, was sozialversicherungsrechtliches Entgelt ist und die Urteile des Bundessozialgerichts, im Einzelfall auch höhere Instanzen wie das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof im Mittelpunkt.

Schreiben der Spitzenverbände, die Auslegung der Gesetze betreffend, sind für die Sozialverwaltung bindend – Steuerpflichtige können gegen die Auslegungen Klage erheben.

Sie möchten wissen, ob Ihre Versorgungsordnung auf dem aktuellen Stand ist? Oder Sie haben noch keine und möchten klären, welchen Nutzen sie stiftet? Sie haben bereits Zusagen im Rahmen der bAV erteilt (ggfs. als GGF für sich selber) oder Veträge übernommen, die Ihre Mitarbeiter mitgebracht haben und wollen nun klären, ob diese den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen?

Wir lassen die rechtlichen Fragen gerne für Sie klären. Melden Sie sich einfach bei Interesse oder Rückfragen:

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